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Veröffentlichungspflicht

Gemäss Art.12 StromVG i.V.m. Art.10 und Art. 6 Abs.2 StromVV sind die Netzbetreiber dazu verpflichtet, die Netznutzungs- und Elektrizitätstarife, die Jahressumme der Netznutzungsentgelte, die technischen und betrieblichen Mindestanforderungen, sowie die Jahresrechnung jährlich per 31. August zu veröffentlichen. In der nachfolgenden Übersicht haben wir die entsprechenden Informationen für Sie zusammengestellt.

Netznutzungstarife

Die Konditionen für die Nutzung der Netze der Axpo für Ausspeisung aus der Netzebene 3 (50-110 kV) und Netzebene 5 (16kV) sind wie folgt:

Gültigkeit: 1.1.2011 bis 31.12.2011
Konditionen für Verteilnetzbetreiber für die Nutzung der Netze der Axpo AG für Ausspeisungen aus:

 

 

Netzebene 3
(50-110kV)
Netzebene 5
(16kV)
Arbeitspreis*
HT (CHF/MWh)
5.19
9.07
 
NT (CHF/MWh)
3.20
5.20
Leistungspreis Netznutzung**
CHF pro MW des Monatsmaximums
3 910.00
7 850.00
Grundpreis***
 CHF pro Monat
2 800.00
0.00
Übermässige Blindenergie****
CHF/Mvarh
6.10
6.10
Gültigkeit: 1.1.2012 bis 31.12.2012
Konditionen für Verteilnetzbetreiber für die Nutzung der Netze der Axpo AG für Ausspeisungen aus:

 

 

Netzebene 3
(50-110kV)
Netzebene 5
(16kV)
Arbeitspreis*
HT (CHF/MWh)
5.31
9.01
 
NT (CHF/MWh)
3.28
5.16
Leistungspreis Netznutzung**
CHF pro MW des Monatsmaximums
4 080.00
8 060.00
Grundpreis***
 CHF pro Monat
3 000.00
0.00
Übermässige Blindenergie****
CHF/Mvarh
7.50
7.50

* Die Verrechnung erfolgt auf der Basis der gemeldeten Bruttoenergie, auf ganze Kilowattstunden (kWh)
** Die Verrechnung erfolgt auf ganze Kilowatt (kW) Monatsmaximum = höchstbelastete ¼-Stunde im Monat (koinzidenter 15-Minuten-Leistungsmittelwert in Ausspeiserichtung)
*** pro installiertem und angeschlossenem Transformator der Netzanschlusstellen
**** Übermässige Blindenergie = Blindenergieabgabe ausserhalb des Leistungsfaktors cos phi von 0.9 Die Blindenergieabgabe wird pro Unterwerk der Netzanschlusstellen gemäss gültigem Netzanschlussvertrag für den Quadranten mit gleichzeitger Wirk- und Blindenergieabgabe (induktive Abgabe) ausgewertet

Tarifzeiten:

Hochtarif (HT) Montag - Freitag 7.00 - 20.00 Uhr; Samstag 7.00 - 13.00 Uhr

Niedertarif (NT) übrige Stunden

Preise:

Wirkverluste für die NE 1-3, resp. für die NE 1-5 sind bereits im Preis beinhaltet. Alle Preise sind exkl. MwSt. von 8%.

Weitere Angaben

 Jahressumme der Netznutzungsentgelte

-- 

 Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen

0,- CHF 
Technische und betriebliche Mindestanforderungen
AGB Netznutzung36 kBPDF
Netzanschlussbedingungen (16 kV)21 kBPDF
Netzanschlussbedingungen (50-110 kV)26 kBPDF

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