Die NOK akzeptiert die ElCom-Verfügung
Die NOK verzichtet auf eine Beschwerde gegen die ElCom-Verfügung.
Die Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK) hat die ElCom-Verfügung vom 6. März 2009 in ihrer Bedeutung für das Unternehmen geprüft. Grundsätzlich aner-kennt NOK die grosse und kompetente Arbeit, die ElCom in kurzer Zeit und mit wenig Ressourcen in dieser sehr komplexen und schwierigen Angelegenheit geleistet hat. Es ist äusserst wichtig, dass die neuen Regeln im Strommarkt möglichst schnell klar sind. Die NOK hat nach eingehender Prüfung der Verfügung entschieden, trotz Unklarheiten und rechtlichen Widersprüchen auf eine Beschwerde zu verzichten. Mit dem Verzicht auf eine Beschwerde leistet die NOK einen Beitrag zur schnellen Im-plementierung der neuen Regulierung. Damit wird für die Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit und für die Schweizer Wirtschaft und Konsumenten Preissicher-heit geschaffen. Sobald man aufgrund der Erfahrungen im Strommarkt klare Erkennt-nisse gewonnen hat, wird es möglich sein, allfällige Schwachstellen im Stromversor-gungsgesetz und in der zugehörigen Verordnung zu korrigieren.
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| Medienmitteilung Axpo Holding AG | 25 kB | |

