EGL rekurriert gegen ElCom-Verfügung
Die EGL Grid AG, Eigentümerin und Betreiberin eines Höchstspannungsnetzes in der Schweiz, macht von ihrem Recht Gebrauch, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Verfügung der ElCom betreffend "Kosten und Tarife für die Netznutzung Netzebene 1 und Systemdienstleistungen" einzureichen. Sie ist der Überzeugung, dass der über Jahre korrekt und transparent deklarierte Wert ihrer Anlagen durch diese Verfügung zu Unrecht vermindert wird. Eine derartige Wertverminderung kann die EGL Grid AG nicht hinnehmen.
Die EGL Grid AG, Mitglied der EGL Gruppe, hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die ElCom-Verfügung vom 6. März 2009 betreffend "Kosten und Tarife für die Netznutzung Netzebene 1 und Systemdienstleistungen" eingereicht.
Diese Verfügung sieht unter anderem vor, dass die für die Bestimmung der Netznutzungstarife anrechenbaren Kapitalkosten und damit auch die Tarife selbst deutlich gesenkt werden müssen. Die ElCom gründet ihre Forderung auf der Annahme, dass die Netzeigentümer bei der Bewertung der Schweizer Netzinfrastruktur zu hohe Ansätze angewendet haben, die nun zu überhöhten Tarifen für die Schweizer Stromkonsumenten führen.
Kaufpreis ist als Anschaffungskosten zu verstehen
Die EGL Grid AG weist diese Beurteilung entschieden zurück. Sie hat ihre Netzinfrastruktur im Jahr 2001 zu einem damals marktüblichen Preis von der EGL AG erworben. Sie war damit in der Branche eine Vorreiterin bezüglich Trennung von Netz und Energiegeschäft – und zwar vor der Liberalisierungsdebatte zum Schweizer Strommarkt. Der Sachwert dieser Infrastruktur wurde von der EGL Grid AG stets transparent deklariert und von der externen Revisionsstelle im Rahmen der ordentlichen Prüfung des Jahresabschlusses jährlich testiert. Deshalb vertritt die EGL Grid AG die Position, dass gemäss StromVG dieser Sachwert als Anschaffungskosten des betreffenden Netzes zu verstehen ist.
Die Bewertung der Sachwerte der EGL Grid AG durch die ElCom trägt diesem Umstand keine Rechnung, sondern fällt unangemessen tief aus. Eine derartige Wertverminderung auf ihren Anlagen gefährdet die wirtschaftliche Zukunft der EGL Grid AG aufgrund der durch die hohe einmalige Abschreibung entstehenden Unterbilanzierung. Eine Sanierung des Unternehmens wäre unausweichlich. Die EGL Grid AG muss daher im Interesse ihrer Besitzer und der Wahrung ihres Unternehmenswertes eine Überprüfung der durch die ElCom erfolgten Bewertung ihrer Netze verlangen.
Netz weitestgehend durch internationalen Grosshandel finanziert
Die EGL Grid AG hält zudem fest, dass ihre Netzinfrastruktur – im Gegensatz zu anderen Teilen des Schweizer Übertragungsnetzes – primär für den internationalen Energiegrosshandel eingesetzt wird. Die Kosten für Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur wurden bisher weitestgehend durch Erträge aus dem internationalen Grosshandel finanziert und nicht auf Schweizer Endverbraucher gewälzt.
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