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Strommarktöffnung: NOK gliedert Übertragungsnetz aus

Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) verlangt von den Schweizer Elektrizitätsversorgungsunternehmen, ihre Übertragungsnetzbereiche bis spätestens Anfang 2009 rechtlich zu entflechten und bis spätestens Anfang 2013 in der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid zusammenzuführen. Die NOK hat mit der Ausgliederung ihres Übertragungsnetzes in die Nordostschweizerische Kraftwerke Grid AG (NOK Grid) den ersten Schritt erfolgreich abgeschlossen.

Mit der rechtlichen Entflechtung wurden die relevanten Werte wie Anlagen, Nutzungsrechte, Dienstbarkeiten und Verträge in die NOK Grid eingebracht. Sämtliche Erlöse und Kosten, die mit dem Besitz und Betrieb des Übertragungsnetzes der NOK verknüpft sind, werden in der NOK Grid abgebildet. Die Dienstleistungen für den Betrieb des Übertragungsnetzes bezieht NOK Grid von der Muttergesellschaft NOK, welche weiterhin das untergeordnete NOKVerteilnetz besitzt und betreibt. Präsident des Verwaltungsrates von NOK Grid ist Dr. Dieter Reichelt, Leiter Division Netze und Mitglied der Geschäftsleitung der NOK, die Geschäftsführung wird durch Dr. Jörg Kottmann wahrgenommen.

Spätestens auf Anfang 2013 hat der zweite Schritt, die Überführung des Übertragungsnetzes in die nationale Netzgesellschaft Swissgrid, zu erfolgen. Gemeinsam mit Swissgrid und den anderen Übertragungsnetz-Eigentümern wird nun der komplexe Zusammenlegungsprozess angegangen. Neben der Abwicklung der rechtlich-finanziellen Transaktion besteht die grösste Herausforderung darin, die Dienstleistungen am Übertragungsnetz so zu organisieren, dass diese weiterhin kostengünstig und zuverlässig erbracht werden können. Die NOK als derzeit grösste Eigentümerin ist deshalb bestrebt, dass das schweizerische Übertragungsnetz auch in Zukunft effizient betrieben wird und die Versorgungssicherheit gewährleistet ist.

Weitere Auskünfte und Informationen:
Für NOK: Axpo Holding AG, Corporate Communications
Media Hotline: 0800 44 11 00

Medienmitteilungen
Medienmitteilung NOK, 4. Februar 200920 kBPDF

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