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Beznau und Mühleberg: Sicherheitsbehörden bescheinigen Standort-Eignung

15.11.2010 - Im Rahmenbewilligungsverfahren zu den Ersatz-Kernkraftwerken (Ersatz-KKW) Beznau und Mühleberg ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Demnach sind die Standorte Beznau und Mühleberg für den Bau der Ersatz-KKW geeignet. Dies bescheinigt das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) in seinem definitiven Gutachten für das Bundesamt für Energie (BFE).

Im Dezember 2008 haben die beiden führenden Schweizer Energieunternehmen Axpo und BKW FMB Energie AG (BKW) gemeinsam je ein Rahmenbewilligungsgesuch für die Ersatz-Kernkraftwerke in Beznau (AG) und in Mühleberg (BE) eingereicht. Die Rahmenbewilligungsgesuche legen in je sechs Teilberichten dar, dass sich die beiden Standorte für den Bau und den sicheren Betrieb eines Kernkraftwerks der neusten Generation eignen. Erarbeitet wurden die Gesuche durch die Resun AG, eine gemeinsame Planungsgesellschaft von Axpo und BKW. Der Ersatz der beiden Kernkraftwerke Beznau und Mühleberg erfolgt im Einklang mit der bundesrätlichen Energiestrategie, die als eine von vier Stossrichtungen ausdrücklich den Ersatz der bestehenden bzw. den Neubau von Kernkraftwerken befürwortet.

Nach Einreichung durch die Projektanten wurden die Gesuche in einem ersten Schritt durch das ENSI, das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Amt für Raumplanung (ARE) einer Grobprüfung unterzogen. Aufgrund dieser ersten Prüfung haben Axpo und BKW Unterlagen nachgeliefert und einzelne Angaben präzisiert. Per 30. September 2010 hat das ENSI nun zuhanden des Bundesamtes für Energie (BFE) die definitiven Gutachten erarbeitet. Darin kommt die Behörde zum Schluss, dass die Standorte Beznau und Mühleberg für den Bau eines Kernkraftwerkes geeignet sind.

Das ENSI weist in seinem Gutachten auf einige Punkte hin, die im Rahmen der Vorbereitung der Baubewilligungsgesuche vertieft abgeklärt werden müssen. Axpo und BKW werden diese Aspekte bei der Erarbeitung der entsprechenden Unterlagen selbstverständlich in der geforderten Tiefe berücksichtigen. Der gesamte Verfahrensablauf wie auch der für den jeweiligen Verfahrensstand geforderte Detaillierungsgrad der Gesuche sind im Kernenergiegesetz geregelt. Dieses sieht vor, dass beim Bau eines Kernkraftwerks – wie auch bei anderen grossen Infrastrukturprojekten – zuerst Grobprüfungen und Machbarkeitsstudien erarbeitet und diese dann wo nötig durch Detailprüfungen vertieft werden. Die Rahmenbewilligungsgesuche befinden sich gegenwärtig in diesem Verfahrensschritt.

Auskünfte und Informationen:
Axpo Holding AG, Corporate Communications, Media-Hotline 0800 44 11 00
BKW FMB Energie AG, Media Communications, Tel. +41 31 330 51 07


Medienmitteilung Axpo AG, 15. November 2010
Medienmitteilung26 kBPDF

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