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Netznutzungstarife

Netznutzungstarife für unsere Kunden

Die Netznutzungstarife gelten für alle Endkunden und Endverteiler mit Abgabestelle auf dem Hochspannungsnetz 60 kV (Netzebene 3). Am 1. Januar 2008 ist das Eidgenössische Stromversorgungsgesetz (StromVG) in Kraft getreten. Es ermöglicht Kundinnen und Kunden mit einem Jahresverbrauch von 100 000 Kilowattstunden oder mehr pro Verbrauchsstätte ihren Energielieferanten ab Januar 2009 frei zu wählen.

Wer künftig von einem anderen Lieferanten als der Axpo Hydro Surselva AG Energie bezieht und weiterhin das Verteilnetz der Axpo Hydro Sursleva AG nutzt, hat dafür ein Netznutzungsentgelt zu bezahlen.

Die Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet die Netznutzungstarife jeweils bis spätestens 31. August zu publizieren. Das StromVG regelt, wie das Entgelt zu berechnen ist. Es richtet sich nach der Entschädigung für die Nutzung des Verteilnetzes sowie den Leistungen und Abgaben, die der Verteilnetzbetreiber gegenüber dem Gemeinwesen erbringen muss.

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