Ausschüsse analysieren Sach- und Personalgeschäfte
Der Verwaltungsrat kann Ausschüsse bilden und ihnen besondere Aufgaben und Kompetenzen übertragen. Zurzeit bestehen vier Ausschüsse. Sie analysieren die von der Konzernleitung vorgelegten Sach- oder Personalentscheide im Detail.
Die Ausschüsse erstatten dem Verwaltungsrat Bericht zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Wahrnehmung seiner Aufsichtsfunktion. Sie geben weiter Empfehlungen zu verschiedenen Sach- und Personalgeschäften ab.
Die vier Ausschüsse:
- Prüfungs- und Finanzausschuss
- Entschädigungs- und Personalausschuss
- Strategieausschuss
- Nominierungsausschuss
Für weitere Informationen zu den Aufgaben der einzelnen Ausschüsse verweisen wir auf den aktuellen Geschäftsbericht, Seiten 42/43. Sie können ihn hier herunterladen.

