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CKW zieht Gesuch für Spannungserhöhung zurück

10.01.2012 - Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit baut die Centralschweizerische Kraftwerke AG (CKW) das Stromnetz fortlaufend aus. Die Transportkapazität der Hochspannungsleitung Rathausen-Dierikon hätte mit einer Erhöhung der Spannung von 50 auf 110 Kilovolt massgeblich gesteigert werden können. CKW hat sich nun entschieden, das Gesuch für die Spannungserhöhung zurückzuziehen. Grund ist die neue Ausgangslage infolge veränderter Grundeigentumsverhältnisse sowie aufgrund eines Bundesgerichtsurteils zu Hochspannungsleitungen.

Mit der rasanten Entwicklung des Rontals ging in den letzten Jahren ein starker Anstieg des dortigen Stromverbrauchs einher. Bereits im Oktober 2006 reichte CKW deshalb ein Gesuch zur Spannungserhöhung der Hochspannungsleitung Rathausen-Dierikon von 50 auf 110 Kilovolt beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) ein. Der Ausbau bedingte neue Durchleitungsrechte, welche CKW - koordiniert mit dem Bewilligungsverfahren - zu erwerben versuchte.

Bei einzelnen Parzellen des betroffenen Gebietes wurde CKW mit einer komplexen eigentumsrechtlichen Situation und starker Bautätigkeit konfrontiert. Nachdem im Jahr 2007 keine Einigung mit den Einsprechern gefunden werden konnte, übertrug das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) das Dossier an das Bundesamt für Energie (BFE).

CKW hat sich entschieden, unter den gegebenen Umständen das laufende Bewilligungsgesuch zurückzuziehen. Für diesen Entscheid ausschlaggebend sind im Speziellen sowohl die während der fünfjährigen Verfahrensdauer veränderten Grundeigentumsverhältnisse als auch die sich aus dem Bundesgerichtsurteil „Riniken“ ergebenden Konsequenzen. Dies sind insbesondere erhöhte Anforderungen bei der Planung von Hochspannungsleitungen – so beispielsweise in Bezug auf die Verkabelung, die im Laufe des Verfahrens von den Einsprechern verlangt wurde.

Aufgrund der neuen Rahmenbedingungen prüft CKW nun verschiedene Handlungsoptionen. Die Leitung wird weiterhin unverändert betrieben; die Grundeigentümer werden von CKW separat informiert.

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