CKW: Konzessionserneuerung
CKW stellt mit Freude fest, dass mit der gestrigen Zustimmung von Udligenswil und Sempach bereits ein Drittel aller Konzessionsgemeinden der Erneuerung des Vertrages mit CKW zugestimmt haben. In den meisten Fällen erfolgte die Zustimmung einstimmig oder mit einer deutlichen Mehrheit.
Der Konzessionsvertrag regelt die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für den Betrieb des Stromnetzes. CKW und der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) haben in einem längeren und sorgfältig geführten Prozess einen neuen Konzessionsvertrag ausgehandelt. Die Notwendigkeit für die Erneuerung der Konzessionsverträge war durch die neue Bundesgesetzgebung erforderlich (Trennung von Netz und Energie). Wie ein vom VLG in Auftrag gegebenes unabhängiges Gutachten bestätigt, ist der neu ausgehandelte Konzessionsvertrag in allen Teilen sachgerecht, korrekt und fair. CKW garantiert im Vertrag weiterhin eine sichere Elektrizitätsversorgung und die Gleichbehandlung aller 80 Luzerner Gemeinden. Damit gilt weiterhin die Solidarität zwischen den Agglomerations- und Landgemeinden im Kanton indem die Vertragsdauer und der Vertragsinhalt für alle gleich sind. Es besteht daher weder Bedarf noch Notwendigkeit zur Überarbeitung oder Nachverhandlung des Konzessionsvertrages.
CKW dankt den zustimmenden Gemeinden und ihren Bevölkerungen, dass sie sich trotz gezielt gestreuter Falschinformationen und Verunsicherungen für die seit über 115 Jahren bewährte Partnerschaft zwischen CKW und den Luzerner Gemeinden ausgesprochen und damit eine wichtige Voraussetzung für die sichere Stromversorgung auch in Zukunft bestätigt haben.
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